19.12.2022 TransHyDE

Wie unklare Gesetze die Wasserstoffwirtschaft hemmen

Für den schnellen und erfolgreichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft fehlt es entlang der gesamten Wertschöpfungskette an konsistenten Regelungen. Eine aktuelle TransHyDE-Studie zeigt unter anderem: Fehlende Definitionen und eine unklare Gesetzeslage erschweren die Einrichtung von Erzeugungs-, Speicher- und Transportanlagen.

Abstraktes offenes Buch mit Glühbirne
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Die Status-Quo-Analyse aus TransHyDE fasst aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Erzeugung, den Import und die Speicherung von Grünem Wasserstoff zusammen. Sie zeigt, dass die Bedeutung von Wasserstoff in einem zukünftigen Energiesystem rechtlich anerkannt ist. Dennoch gibt es Lücken im regulatorischen Rahmen. Investitionsentscheidungen werden durch diese Lücken und Unklarheiten zurückgehalten und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft damit gehemmt.

 

Die Studie hat sich schwerpunktmäßig mit der Transportinfrastruktur beschäftigt. Einige wichtige Lücken und Hemmnisse der aktuellen Rechtslage, die die Studie aufzeigt:

„Grüner Wasserstoff“ wird nicht (einheitlich) definiert.

Unter welchen Bedingungen Wasserstoff als „grün“ deklariert werden darf, ist bisher nicht festgelegt. Diese uneinheitliche Begriffsbestimmung führt zu Unsicherheiten bei der Erzeugung, dem Import und der Speicherung von Grünem Wasserstoff. Aktuell finden jedoch richtungsweisende Entwicklungen für eine konkrete Definition auf europäischer Ebene statt.

Auf europäischer Ebene gibt es kein Regelwerk zur Regulierung von Wasserstoffnetzen.

Die Regulierung reiner Wasserstoffnetze dient der Gestaltung des Wettbewerbs und zur Regelung der Finanzierung, ein Regelwerk fehlt jedoch bislang. Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf sieht im Vergleich zum Gasbereich insbesondere strengere Entflechtungsvorgaben vor. Diese Vorgaben besagen, dass verschiedene Geschäftsfelder eines Unternehmens voneinander unabhängig betrieben werden müssen und dienen der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Im Gasbereich stehen Transportnetzbetreibern unterschiedliche Modelle zur Verfügung, um den Anforderungen an die Entflechtung nachzukommen, während kleinere Verteilernetzbetreiber von weniger strengen Vorgaben betroffen sind. Der Entwurf der Kommission lässt diese Flexibilität für reine Wasserstoffnetze nicht zu, was die Entwicklung von Wasserstoffnetzen aus der Gasnetzinfrastruktur heraus erschwert.

Die Errichtung von Elektrolyseuren wird erschwert.

Um einen Elektrolyseur aufbauen zu dürfen, ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Die behördliche Praxis sieht dabei in der Regel ein förmliches und damit komplexeres Verfahren vor. Das ist nach der aktuellen unklaren Gesetzeslage jedoch nicht zwingend notwendig und angesichts des geringen Emissionspotenzials der Elektrolyseure auch nicht in allen Fällen sachgerecht. Zusätzlich dazu werden Elektrolyseure als Industrieemissionsanlagen eingeordnet. Diese Einstufung bringt für die Anlagenbetreiber sowohl bei der Genehmigung als auch im Anlagenbetrieb strengere Auflagen mit sich. Die Studienautorinnen empfehlen, die Industrieemissionsrichtlinie um einen Ausnahmetatbestand für Elektrolyseure zu erweitern. Eine Privilegierung von Elektrolyseuren in bestimmten Anlagenkonstellationen nach dem Bauplanungsrecht soll zumindest einige Erleichterungen bringen.

Nicht alle Behälter können aktuell für neue Wasserstoffträgermedien zugelassen werden.

Da Wasserstoff und geeignete Trägermedien - mit Ausnahme von LOHC - als Gefahrgut klassifiziert werden, müssen die entsprechenden Transport-Behältnisse zugelassen werden. Der rechtliche Rahmen bildet die derzeitigen Transportmöglichkeiten und ‑Behältnisse jedoch nicht vollständig ab. Als Folge können aktuell nicht alle geeigneten Behälter für den Transport oder die Speicherung von neuen Wasserstoffträgermedien zugelassen werden.

Klare Regelungen für Wasserstoffspeicher fehlen.

Sowohl für die Umstellung von vorhandenen Erdgasspeichern als auch für den Neubau von Wasserstoffkavernenspeichern gibt es Rechtsunsicherheiten. Ebenso notwendig ist ein klarer rechtlicher Rahmen für die Umrüstung von LNG-Terminals auf Wasserstoff.

Genehmigungsverfahren sind zu langsam.

Die Beschleunigung von Verfahren wird von den Autorinnen als ein Kernelement genannt, mit dem der Gesetzgeber den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützen kann. Für die Umrüstung von Erdgasnetzen auf Wasserstoff wurde bereits ein genehmigungsrechtlicher Rahmen geschaffen, der die Prozesse beschleunigen könnte. Die erfolgreiche Umsetzung hängt jedoch von entsprechenden behördlichen Ressourcen ab - insbesondere von der Fachexpertise und konkretisierenden Verwaltungsvorschriften. Des Weiteren sollen wesentliche Verfahrensschritte digitalisiert und die Dauer der Verfahren begrenzt werden. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene laufen bereits Gesetzesvorhaben dazu.

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Das Bild zeigt das Titelblatt der TransHyDE-Studie zum Rechtsrahmen einer zukünftigen Wasserstoffwirtschaft.

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Hier gibt es die Kurzfassung der Studie.

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