29.09.2023 TransHyDE

Wasserstoff-Terminals: TransHyDE analysiert rechtliche Optionen zum Ausbau

Wenn unsere Energiewirtschaft zur Bewältigung der Klimakrise auf Grünen Wasserstoff umstellt, muss Deutschland große Mengen des neuen Energieträgers importieren. Dafür sind deutlich mehr Importterminals nötig, als bislang in Planung sind. Das zeigt eine Kurzanalyse des Wasserstoff-Leitprojekts TransHyDE. Außerdem braucht es rechtliche Maßnahmen, um den Ausbau der notwendigen Terminals zu beschleunigen.

Das Bild zeigt ein schwimmendes LNG-Terminal
© Yellow Boat – stock.adobe.com

Ab 2030 wird Deutschland jährlich etwa 60 Prozent seines Wasserstoffbedarfs importieren müssen. Davon geht die Bundesregierung in ihrer aktuellen Fassung der Nationalen Wasserstoffstrategie aus. Gerade zu Beginn der Importphase wird Wasserstoff größtenteils per Schiff in Deutschland anlanden. Aktuell sind dafür vier Importterminals an der deutschen Nordseeküste vorgesehen. Sie sollen zwischen 2026 und 2030 in den Betrieb gehen und Wasserstoff in Form von Grünem Ammoniak entgegennehmen.

Doch ist das ausreichend? Eine TransHyDE-Analyse zum geplanten Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz hat berechnet, dass diese aktuell geplanten Verladestellen insgesamt nur 17 Terawattstunden Wasserstoff annehmen, speichern und weiter verteilen können. Das entspricht ungefähr 20 bis 30 Prozent der prognostizierten Importmenge. Entsprechend gehen die Autorinnen und Autoren davon aus, dass es weiterer Wasserstoff-Terminals bedarf. Damit bis 2030 eine ausreichende Anzahl an Verladestellen für den Wasserstoffimport zur Verfügung steht, schlägt die Analyse schnellere Genehmigungsprozesse vor. Auch Anreize für eine zügigere Umrüstung von LNG-Terminals sind wichtig.

 

Beschleunigte Genehmigungen

Um Genehmigungsverfahren für Wasserstoff-Technologien zu beschleunigen, orientiert sich die TransHyDE-Analyse am LNG-Beschleunigungsgesetz. Konkret geht es dabei um:

  • Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Ausnahme vom Verschlechterungsverbot für Gewässer,
  • Verkürzung von Auslegungs- und Einwendungsfristen,
  • Verkürzung des Klagewegs auf nur eine Instanz und
  • Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen

Diese für LNG-Terminals geltenden Abweichungen sind auch auf Wasserstoff-Terminals anwendbar. Denn: Anders als bei LNG als fossilem Energieträger, handelt es sich bei Grünem Wasserstoff um einen notwendigen Baustein der Energiewende. Entsprechend sind Wasserstoff-Terminals von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende und den damit verbundenen Anstrengungen gegen den Klimawandel. Zumindest wenn es sich bei dem importierten Energieträger um Grünen Wasserstoff handelt und die Terminals bedarfsgerecht ausgebaut werden. Damit liegt die Importinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse, und Beschleunigungsmaßnahmen für Wasserstoff-Import-Infrastrukturen sind gerechtfertigt. Neben den geplanten Terminals sind dabei auch bereits vorhandene Terminals für wasserstoffbasierte Energieträger sowie die Möglichkeit einer Umrüstung von LNG-Terminals zu berücksichtigen.

 

Umrüstung von LNG-Terminals

Bis Ende 2043 können die bisher bestehenden und geplanten LNG-Terminals in Deutschland betrieben werden. Danach darf nur noch Wasserstoff anlanden. Betreiber müssen die Genehmigung für die Umrüstung auf Wasserstoff bis Anfang 2035 beantragen. Die Autorinnen und Autoren der TransHyDE-Analyse schlagen daher vor, Anreize für eine frühere Umrüstung der Terminals zu schaffen – beispielsweise durch eine verkürzte Genehmigungsdauer der LNG-Terminals. Auch sollten Maßnahmen zur beschleunigten Genehmigung neuer Wasserstoff-Terminals ebenso für die Umrüstung von LNG-Terminals gelten.

 

Diese Importterminals sind momentan in Planung, Bau oder bereits in Betrieb