20.06.2022 TransHyDE
Wie die Weichen für eine Grüne Wasserstoffwirtschaft gestellt werden können
Die Europäische Kommission hat im Mai 2022 neue Rahmenbedingungen für die Herstellung von Grünem Wasserstoff entworfen. TransHyDE hat von dem allgemeinen Anmerkungsrecht Gebrauch gemacht und Vorschläge erarbeitet, durch welche Anpassungen der Hochlauf einer Grünen Wasserstoffwirtschaft besser unterstützt werden könnte.
Nach Ansicht der in TransHyDE vertretenen Mitglieder aus Industrie und Wissenschaft sind die aktuell vorgesehenen EU-Kriterien für Grünen Wasserstoff zu eng gefasst. Die erforderlichen Mengen an Grünem Wasserstoff könnten damit in absehbarer Zeit nicht bereitgestellt werden.
TransHyDE schlägt daher folgende Anpassungen vor:
- Auch geförderte Erneuerbare-Energie-Anlagen sollen für die Produktion von Grünem Wasserstoff zur Verfügung stehen. Denn alle verfügbaren Kapazitäten für Strom aus regenerativen Quellen müssen ausgeschöpft werden.
- Für die Inbetriebnahme von Anlagen zur Wasserstoffproduktion sollen bis 2030, anstatt bis 2026, weniger strenge Kriterien gelten. Mit diesem Anreiz in der Startphase soll der Hochlauf einer Grünen Wasserstoffwirtschaft unterstützt werden. Der erweiterte Zeitraum geht insbesondere auf längere Planungs- und Genehmigungszeiten ein.
- Während der Startphase aktivierte Anlagen sollen auch nach 2030 von allen Kriterien befreit bleiben. Durch diesen Bestandsschutz soll das Risiko für die „First Mover“ verringert werden. Im aktuellen Entwurf ist der Bestandsschutz nur für bestimmte Kriterien vorgesehen.
Der aktuell beratene EU-Entwurf des Delegierten Rechtsakts zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) wird für die Erzeugung, die Importe und die Nutzung von Wasserstoff wichtige Weichen stellen: Er legt die Anforderungen an den Strombezug für die Herstellung von Grünem Wasserstoff fest. Nur wenn der erzeugte Wasserstoff diese Anforderungen erfüllt, gilt er als „grün“ und wird gegenüber fossilen Energieträgern entsprechend bevorzugt behandelt.